§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 FĂ¼r alle zwischen der HERO und dem Kunden abgeschlossenen Verträge und fĂ¼r vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschlieĂŸlich unsere AGB. Zu unserem Geschäftsbereich gehören alle angebotenen Serviceleistungen, insbesondere Fahrzeugaufbereitung, Reinigung und Autowäsche. Andere Vertragsbedingungen/AGB werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn HERO ihnen nicht ausdrĂ¼cklich widerspricht.
1.2 Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschlieĂŸlich die AGB der HERO, in ihrer bei Abgabe der Erklärung unter hero‒aufbereitung.de/agb/ abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.
1.3 Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedĂ¼rfen der Schriftform.
1.4 Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze dieser AGB unwirksam sind, so bleiben die Ă¼brigen Klauseln und Absätze dieser AGB weiterhin gĂ¼ltig. Im Ăœbrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
§2 Terminvereinbarungen
2.1 Zwischen HERO und dem Kunden kommt ein Vertragsabschluss mit Terminvereinbarungen fĂ¼r Serviceleistungen der HERO zustande und wird als solcher zwischen den Vertragsparteien anerkannt. Zur zusätzlichen Dokumentation des Vertragsabschlusses hat der Kunde vor DurchfĂ¼hrung der Fahrzeugreinigung/ ‒aufbereitung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen.
2.2 Eilaufträge mĂ¼ssen vom Kunden als solche vor der Auftragsannahme angegeben werden. Die jeweilige Auftragsannahme von Eilaufträgen behält sich HERO vor.
§3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen
3.1 Die von den Vertragsparteien getroffenen Termine sind fĂ¼r beide Vertragsparteien bindend.
3.2 Wird die Terminvereinbarung vom Kunden nicht eingehalten, so kann HERO gegenĂ¼ber dem Kunden als pauschaliertem Schadensersatz eine Unkostenpauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Preises, mindestens aber von 65,00 EUR (in Worten: fĂ¼nfundsechzig) geltend machen. HERO ist dem Kunden Ă¼ber die tatsächliche Höhe des entstandenen Schadens nicht auskunftspflichtig.
§4 Reklamationen
4.1 Die durchgefĂ¼hrten Leistungen der HERO werden zusammen mit dem Kunden bei Ăœbergabe des Fahrzeuges von HERO an den Kunden Ă¼berprĂ¼ft und gemeinsam abgenommen. Reklamationen sind unverzĂ¼glich nach erbrachter Arbeit geltend zu machen. Im Fall von nicht offensichtlichen Mängeln sind
diese unverzĂ¼glich nach Kenntnisnahme vom Kunden gegenĂ¼ber HERO anzuzeigen. HERO hat das ausdrĂ¼ckliche Recht zur NacherfĂ¼llung, sofern die Reklamation berechtigt ist. Bei Fehlschlagen der NacherfĂ¼llung bleibt dem Kunden das Recht zur Minderung oder zum RĂ¼cktritt vom Vertrag vorbehalten.
4.2 Reklamationen sind vom Kunden vor Ort und unverzĂ¼glich im Beisein von HERO schriftlich festzuhalten.
4.3 Bei Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug durch HERO beziehen könnten, mĂ¼ssen diese unverzĂ¼glich nach Ăœbergabe des Fahrzeuges gemeldet werden.
§5 Schadensersatz
5.1 SchadensersatzansprĂ¼che des Kunden gegenĂ¼ber HERO werden ausgeschlossen, ausgenommen:
– SchadensersatzansprĂ¼che wegen einer Haftung von HERO fĂ¼r Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder ErfĂ¼llungsgehilfen des Verwenders beruhen
– SchadensersatzansprĂ¼che wegen einer Haftung fĂ¼r sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HERO oder einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder ErfĂ¼llungsgehilfen von HERO beruhen.
5.2 Bei Lackschäden, die durch HERO verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können nach MaĂŸgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine SchadensersatzansprĂ¼che gegen HERO und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.3 Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Reinigungsmittel eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen fĂ¼hren. Der Kunde wird vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierĂ¼ber informiert. Wird eine
DurchfĂ¼hrung dieser Arbeiten dennoch vom Kunden gewĂ¼nscht, können nach MaĂŸgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine AnsprĂ¼che gegen HERO und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.4 Eine Haftung fĂ¼r alle Schäden am Fahrzeug, die bereits vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, AuĂŸenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrĂ¶ĂŸert wurden, werden nach MaĂŸgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB nicht Ă¼bernommen. Der Auftraggeber wird vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierĂ¼ber informiert. Wird eine DurchfĂ¼hrung dieser Arbeiten dennoch vom Kunden gewĂ¼nscht, können nach MaĂŸgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine SchadensersatzansprĂ¼che gegen HERO und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.5 Motor‒ und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektroabdichtung durchgefĂ¼hrt. Mit der Auftragserstellung zur Motor‒ und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und seines Fahrzeugs. HERO Ă¼bernimmt nach MaĂŸgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Haftung.
5.6 Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Hi‒Fi, etc.) ist der Kunde verpflichtet, diese im Vorfeld der auszufĂ¼hrenden Arbeiten an seinem Fahrzeug HERO zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen HERO nach MaĂŸgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine SchadensersatzansprĂ¼che geltend gemacht werden können.
§6 Schriftliche Dokumentation des Fahrzeugzustandes vor AuftragsdurchfĂ¼hrung
Vor Beginn der durchzufĂ¼hrenden Arbeiten am Fahrzeug, mĂ¼ssen die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung auch eine schriftliche Beschreibung des IST‒Zustandes des Fahrzeuges, wobei die Schäden nach Möglichkeit auch mit Fotos dokumentiert
werden sollten. Bsp. wegen bereits vorhandener Schäden am Fahrzeug.
§7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
7.1 Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung, per EC‒ oder Visakarte oder nach Vereinbarung auf Rechnung.
7.2 Zahlungsbedingungen sind von HERO so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung und /oder Rechnung vermerkt sind.
7.3 Ausnahmen von den unter Ziff. 7.1 u. 7.2 getroffenen Regelungen sind nach vorheriger mĂ¼ndlicher Vereinbarung in Ausnahmefällen möglich, mĂ¼ssen jedoch zu ihrer Rechtswirksamkeit auf der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden.
§8 Preise / Pauschalpreise
8.1 Die Preise des Anbieters richten sich grundsätzlich nach dem Zustand oder dem Verschmutzungsgrad des zu reinigenden Fahrzeugs. Alle angegebenen Preise, sofern diese nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen Serviceleistungen fĂ¼r Fahrzeuge mit normalem Verschmutzungsgrad.
8.2 Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite von HERO dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der verbindliche Preis fĂ¼r die beauftragte Serviceleistung ist ausschlieĂŸlich in der schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten.
8.3 Bei extremen Verschmutzungen wie z.B. Farben, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher zusätzlich zum Pauschalpreis zu entrichten ist. Aufpreise mĂ¼ssen auf dem Auftragsformular zwischen den Vertragsparteien schriftlich
festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzĂ¼glich hierĂ¼ber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.
8.4 Die endgĂ¼ltigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular dokumentiert.
§9 Autowaschanlage
9.1 HERO betreibt keine halb und / oder vollmechanische Autowaschanlage, sondern wäscht alle Fahrzeuge händisch, mit Hilfe von technischen Hilfsmitteln (Bsp. Kärcher, Dampfreiniger etc.)
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig auf alle Umstände aufmerksam zu machen, die damit zu einer Beschädigung des Fahrzeuges fĂ¼hren könnten.
9.3 Bei Eintritt eines Schadens durch die Hilfsmittel haftet HERO fĂ¼r den unmittelbar entstandenen Schaden nach MaĂŸgabe von Ziff. 5.1. Insbesondere erfolgt eine Haftung fĂ¼r die Beschädigung der auĂŸen an der Karosserie angebrachten Fahrzeugteile, wie z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen und Spoiler sowie fĂ¼r dadurch verursachte Lack‒ und Schrammschäden, nach MaĂŸgabe von Ziff. 5.1.
9.4 Bei Beschädigungen an elektrischen und elektronischen Bauteilen, die durch Nässe oder Feuchtigkeit entstanden sind, wird keine Haftung nach MaĂŸgabe von Ziff. 5.1 Ă¼bernommen.
§10 FahrzeugĂ¼berfĂ¼hrung
10.1 HERO bietet dem Kunden die FahrzeugĂ¼berfĂ¼hrung (Abholung und Zustellung) des Kfz als Dienstleistung an. Der Preis fĂ¼r die ĂœberfĂ¼hrung richtet sich nach der Entfernung und wird vor Auftragsannahme mit dem Kunden schriftlich vereinbart.
10.2 Die DurchfĂ¼hrung erfolgt ausschlieĂŸlich nur von den Mitarbeitern der HERO. Bei Abholung ist ein Ăœbernahmeformular auszufĂ¼llen. Dieser beinhaltet Stammdaten des Kunden, die durchzufĂ¼hrenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Schäden am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten (vgl. § 6). Gleichzeitig dient diese als Ăœbernahmebestätigung fĂ¼r den Kunden. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter der HERO.
10.3 Das Fahrzeug des Kunden ist während der ĂœberfĂ¼hrung nicht Ă¼ber die Betriebshaftpflichtversicherung von HERO versichert. Dem Kunden ist bewusst, dass im Falle einer Beschädigung seine eigene Haftpflicht‒ und oder Teil‒Vollkaskoversicherung greift. Ein Weiterbelastung an HERO kann nur bei grobfahrlässiger Pflichtverletzung stattfinden.
10.4 Wird das Fahrzeug des Kunden mittels eines Trailers Ă¼berfĂ¼hrt, greift bei Beschädigungen des Fahrzeugs vom Zeitpunkt der Beladung bis zur Abladung, die Betriebshaftpflicht der HERO.
§11 Vertragsstrafe
11.1 Eine Abwerbung von Mitarbeitern und / oder Hilfskräften der HERO durch den Kunden oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen oder durch Dritte, die mit der HERO oder einem seiner Partnerunternehmen im Kontakt steht, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.
11.2 Im Falle der Verletzung der Klausel 11.1 verpflichtet sich das abwerbende Unternehmen zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 30.000,00 EUR (in Worten: dreiĂŸigtausend)
11.3 Durch die Erteilung eines Auftrages und / oder die Begleichung der Rechnung stimmt der Kunde und / oder Rechnungsempfänger zu, dass die Vertragsstrafe eine angemessene und gerechte Entschädigung fĂ¼r
die potenziellen und wirtschaftlichen Schäden darstellt, die durch die Abwerbung seiner Mitarbeiter / Hilfskräfte entstehen können. HERO bleibt frei davon, den Schaden im Einzelnen zu beziffern.
11.4 Die Regelung §11 bleibt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit in vollem Umfang wirksam bindend und ein wesentlicher Bestandteil mit Vorrang etwaigen abweichenden Bestimmungen. Die Dauer der Regelung wird begrenzt auf 2 Jahre (in Worten: zwei)
§12 Sonstiges
12.1 ErfĂ¼llungsort ist Berlin / Brandenburg.
12.2 Gerichtsstand zwischen Kaufleuten ist Berlin / Brandenburg.
12.3 FĂ¼r alle abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.
§13 Salvatorische Klausel
Sollten ein oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die RechtungĂ¼ltigkeit ein oder mehrere Bedingungen nicht ihre GĂ¼ltigkeit.
§14 Datenschutz
Informationen zum Datenschutz nach EU‒DSGVO
HERO prĂ¼ft regelmĂ¤ĂŸig bei VertragsabschlĂ¼ssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Berlin Brandenburg Wolfram GmbH & Co. KG. Die Informationen gem. Art. 14 der EU – Datenschutzgrundverordnung zu der bei der Creditreform Berlin Brandenburg Wolfram GmbH & Co. KG stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: www.creditreform.de/datenschutz
Stand: 01.08.2023