§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Für alle zwischen der HERO und dem Kunden abgeschlossenen Verträge und für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich unsere AGB. Zu unserem Geschäftsbereich gehören alle angebotenen Serviceleistungen, insbesondere Fahrzeugaufbereitung, Reinigung und Autowäsche. Andere Vertragsbedingungen/AGB werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn HERO ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die AGB der HERO, in ihrer bei Abgabe der Erklärung unter hero-aufbereitung.de/agb/ abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.
1.3 Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen, bedürfen der Schriftform.
1.4 Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze dieser AGB unwirksam sind, so bleiben die übrigen Klauseln und Absätze dieser AGB weiterhin gültig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

§2 Terminvereinbarungen

2.1 Zwischen HERO und dem Kunden kommt ein Vertragsabschluss mit Terminvereinbarungen für Serviceleistungen der HERO zustande und wird als solcher zwischen den Vertragsparteien anerkannt. Zur zusätzlichen Dokumentation des Vertragsabschlusses hat der Kunde vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/ -aufbereitung eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen.
2.2 Eilaufträge müssen vom Kunden als solche vor der Auftragsannahme angegeben werden. Die jeweilige Auftragsannahme von Eilaufträgen behält sich HERO vor.

§3 Nichteinhaltung von Terminvereinbarungen

3.1 Die von den Vertragsparteien getroffenen Termine sind für beide Vertragsparteien bindend.
3.2 Wird die Terminvereinbarung vom Kunden nicht eingehalten, so kann HERO gegenüber dem Kunden als pauschaliertem Schadensersatz eine Unkostenpauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Preises, mindestens aber von 65,00 EUR (in Worten: fünfundsechzig) geltend machen. HERO ist dem Kunden über die tatsächliche Höhe des entstandenen Schadens nicht auskunftspflichtig.

§4 Reklamationen

4.1 Die durchgeführten Leistungen der HERO werden zusammen mit dem Kunden bei Übergabe des Fahrzeuges von HERO an den Kunden überprüft und gemeinsam abgenommen. Reklamationen sind unverzüglich nach erbrachter Arbeit geltend zu machen. Im Fall von nicht offensichtlichen Mängeln sind
diese unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Kunden gegenüber HERO anzuzeigen. HERO hat das ausdrückliche Recht zur Nacherfüllung, sofern die Reklamation berechtigt ist. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleibt dem Kunden das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag vorbehalten.
4.2 Reklamationen sind vom Kunden vor Ort und unverzüglich im Beisein von HERO schriftlich festzuhalten.
4.3 Bei Reklamationen, die sich auf eine Beschädigung am Fahrzeug durch HERO beziehen könnten, müssen diese unverzüglich nach Übergabe des Fahrzeuges gemeldet werden.

§5 Schadensersatz

5.1 Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber HERO werden ausgeschlossen, ausgenommen:
– Schadensersatzansprüche wegen einer Haftung von HERO für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen
– Schadensersatzansprüche wegen einer Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HERO oder einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von HERO beruhen.
5.2 Bei Lackschäden, die durch HERO verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen HERO und dessen
Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.3 Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Reinigungsmittel eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Kunde wird vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert. Wird eine
Durchführung dieser Arbeiten dennoch vom Kunden gewünscht, können nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Ansprüche gegen HERO und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.4 Eine Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die bereits vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, werden nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB nicht übernommen. Der Auftraggeber wird vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten dennoch vom Kunden gewünscht, können nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen HERO und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.5 Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektroabdichtung durchgeführt. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorenraum und seines Fahrzeugs. HERO übernimmt nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine Haftung.
5.6 Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Hi-Fi, etc.) ist der Kunde verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug HERO zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen HERO nach Maßgabe von Ziff. 5.1. dieser AGB keine
Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

§6 Schriftliche Dokumentation des Fahrzeugzustandes vor Auftragsdurchführung

Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, müssen die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung auch eine schriftliche Beschreibung des IST-Zustandes des Fahrzeuges, wobei die Schäden nach Möglichkeit auch mit Fotos dokumentiert
werden sollten. Bsp. wegen bereits vorhandener Schäden am Fahrzeug.

§7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

7.1 Unsere Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Barzahlung, per EC- oder Visakarte oder nach Vereinbarung auf Rechnung.
7.2 Zahlungsbedingungen sind von HERO so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung und /oder Rechnung vermerkt sind.
7.3 Ausnahmen von den unter Ziff. 7.1 u. 7.2 getroffenen Regelungen sind nach vorheriger mündlicher Vereinbarung in Ausnahmefällen möglich, müssen jedoch zu ihrer Rechtswirksamkeit auf der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten werden.

§8 Preise / Pauschalpreise

8.1 Die Preise des Anbieters richten sich grundsätzlich nach dem Zustand oder dem Verschmutzungsgrad des zu reinigenden Fahrzeugs. Alle angegebenen Preise, sofern diese nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen Serviceleistungen für Fahrzeuge mit normalem Verschmutzungsgrad.
8.2 Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite von HERO dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der verbindliche Preis für die beauftragte Serviceleistung ist ausschließlich in der schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten.
8.3 Bei extremen Verschmutzungen wie z.B. Farben, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher zusätzlich zum Pauschalpreis zu entrichten ist. Aufpreise müssen auf dem Auftragsformular zwischen den Vertragsparteien schriftlich
festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei telefonisch erteilt werden.
8.4 Die endgültigen Preise der Reinigung bzw. Aufbereitung werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf dem Auftragsformular dokumentiert.

§9 Autowaschanlage

9.1 HERO betreibt keine halb und / oder vollmechanische Autowaschanlage, sondern wäscht alle Fahrzeuge händisch, mit Hilfe von technischen Hilfsmitteln (Bsp. Kärcher, Dampfreiniger etc.)
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig auf alle Umstände aufmerksam zu machen, die damit zu einer Beschädigung des Fahrzeuges führen könnten.
9.3 Bei Eintritt eines Schadens durch die Hilfsmittel haftet HERO für den unmittelbar entstandenen Schaden nach Maßgabe von Ziff. 5.1. Insbesondere erfolgt eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Fahrzeugteile, wie z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen und Spoiler sowie für dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden, nach Maßgabe von Ziff. 5.1.
9.4 Bei Beschädigungen an elektrischen und elektronischen Bauteilen, die durch Nässe oder Feuchtigkeit entstanden sind, wird keine Haftung nach Maßgabe von Ziff. 5.1 übernommen.

§10 Fahrzeugüberführung

10.1 HERO bietet dem Kunden die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) des Kfz als Dienstleistung an. Der Preis für die Überführung richtet sich nach der Entfernung und wird vor Auftragsannahme mit dem Kunden schriftlich vereinbart.
10.2 Die Durchführung erfolgt ausschließlich nur von den Mitarbeitern der HERO. Bei Abholung ist ein Übernahmeformular auszufüllen. Dieser beinhaltet Stammdaten des Kunden, die durchzuführenden Tätigkeiten sowie den Gesamtpreis. Schäden am Fahrzeug sind sofort schriftlich festzuhalten (vgl. § 6). Gleichzeitig dient diese als Übernahmebestätigung für den Kunden. Die Zustellung erfolgt ebenfalls durch einen Mitarbeiter der HERO.
10.3 Das Fahrzeug des Kunden ist während der Überführung nicht über die Betriebshaftpflichtversicherung von HERO versichert. Dem Kunden ist bewusst, dass im Falle einer Beschädigung seine eigene Haftpflicht- und oder Teil-Vollkaskoversicherung greift. Ein Weiterbelastung an HERO kann nur bei grobfahrlässiger Pflichtverletzung stattfinden.
10.4 Wird das Fahrzeug des Kunden mittels eines Trailers überführt, greift bei Beschädigungen des Fahrzeugs vom Zeitpunkt der Beladung bis zur Abladung, die Betriebshaftpflicht der HERO.

§11 Vertragsstrafe

11.1 Eine Abwerbung von Mitarbeitern und / oder Hilfskräften der HERO durch den Kunden oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen oder durch Dritte, die mit der HERO oder einem seiner Partnerunternehmen im Kontakt steht, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.
11.2 Im Falle der Verletzung der Klausel 11.1 verpflichtet sich das abwerbende Unternehmen zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 30.000,00 EUR (in Worten: dreißigtausend)
11.3 Durch die Erteilung eines Auftrages und / oder die Begleichung der Rechnung stimmt der Kunde und / oder Rechnungsempfänger zu, dass die Vertragsstrafe eine angemessene und gerechte Entschädigung für
die potenziellen und wirtschaftlichen Schäden darstellt, die durch die Abwerbung seiner Mitarbeiter / Hilfskräfte entstehen können. HERO bleibt frei davon, den Schaden im Einzelnen zu beziffern.
11.4 Die Regelung §11 bleibt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit in vollem Umfang wirksam bindend und ein wesentlicher Bestandteil mit Vorrang etwaigen abweichenden Bestimmungen. Die Dauer der Regelung wird begrenzt auf 2 Jahre (in Worten: zwei)

§12 Sonstiges

12.1 Erfüllungsort ist Berlin / Brandenburg.
12.2 Gerichtsstand zwischen Kaufleuten ist Berlin / Brandenburg.
12.3 Für alle abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.

§13 Salvatorische Klausel

Sollten ein oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtungültigkeit ein oder mehrere Bedingungen nicht ihre Gültigkeit.

§14 Datenschutz

Informationen zum Datenschutz nach EU-DSGVO
HERO prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Berlin Brandenburg Wolfram GmbH & Co. KG. Die Informationen gem. Art. 14 der EU – Datenschutzgrundverordnung zu der bei der Creditreform Berlin Brandenburg Wolfram GmbH & Co. KG stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: www.creditreform.de/datenschutz

Stand: 01.08.2023